Wissen - Lebensraum
Voraussetzungen
Bevor es richtig losgehen kann, gibt es in Deutschland einige Voraussetzungen zu erfüllen. Andernfalls kann es später viel Ärger und auch empfindliche Strafen geben.
In anderen Ländern kann es ähnliche Bestimmungen geben. Informationen darüber ergänzen wir hier gerne.
Baugenehmigung
Der erste Weg führt aufs Bauamt, um zu klären, ob man auf seinem Grundstück überhaupt eine Außenvoliere errichten darf. In den meisten Bundesländern sind Tiergehege im Außenbereich genehmigungspflichtig und in Wohnsiedlungen selten gestattet.
Ist der Bau grundsätzlich erlaubt, so muss üblicherweise eine Baulast (Abstand) von drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Eine Grenzbebauung ist selten möglich.
Nachbarschaftsrecht
Vor der Errichtung sollte man sich des Einverständnisses der Nachbarn sicher sein. Die Erlaubnis sollte möglichst schriftlich eingeholt werden. Zum Schutz der Tiere und um des Friedens in der Nachbarschaft willen, empfiehlt es sich die Vögel nachts einzusperren und dies auch in der Vereinbarung festzuhalten. So sollte sich niemand schon bei Sonnenaufgang von den Vögeln gestört fühlen.
Es gelten folgende Gesetze:
- Immissionsschutzgesetz der § 3 Abs. 1,2 und 3, sowie § 4 und §20
- Ordnungswidrigkeitengesetz § 117
- BGB § 1004, §906, § 833
- VDI 2058 Lärm und seine Grenzwerte
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruche auf Vollständigkeit. Vielmehr gelten die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer.
Buchtipps:
Autor: Susi, letztes Update: 05.06.2009